Weitere Entscheidung unten: OLG München, 28.08.2019

Rechtsprechung
   OLG München, 18.10.2019 - 18 U 2526/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,59219
OLG München, 18.10.2019 - 18 U 2526/19 (https://dejure.org/2019,59219)
OLG München, Entscheidung vom 18.10.2019 - 18 U 2526/19 (https://dejure.org/2019,59219)
OLG München, Entscheidung vom 18. Oktober 2019 - 18 U 2526/19 (https://dejure.org/2019,59219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,59219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 3, § 97 Abs. 1, § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, § 524 Abs. 4, § 708 Nr. 10, § 711
    Schadensersatz wegen des Erwerbs eines mit einer unzulässigen Abschaltautomatik ausgestatteten PKWs VW Tiguan

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen des Erwerbs eines mit einer unzulässigen Abschaltautomatik ausgestatteten PKWs VW Tiguan

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

    Auszug aus OLG München, 18.10.2019 - 18 U 2526/19
    1) Nach dem Vorbringen des Klägers wie auch nach Kenntnis des Senats gibt es derzeit nur eine obergerichtliche Entscheidung, in der die Kausalität der streitgegenständlichen Täuschungshandlung der Beklagten für einen Fahrzeugkauf nach Herbst 2015 bejaht wurde, nämlich das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10.9.2019 (Az. 13 U 149/18, zit. nach juris).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 18.10.2019 - 18 U 2526/19
    1) Unterschiedliche Auffassungen, zu denen zwei Berufungsgerichte in Parallelprozessen gelangt sind, schließen für sich allein eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nicht unter dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung aus, da die genannte Vorschrift nur eingreift, wenn Fehler in einer Berufungsentscheidung die Rechtsprechung im Ganzen berühren (vgl. zur Revisionszulassung BGH, Beschluss vom 16.9.2003 - XI ZR 238/02 - NJW 2004, 1167; BGHZ 152, 182, 186 ff.).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG München, 18.10.2019 - 18 U 2526/19
    1) Unterschiedliche Auffassungen, zu denen zwei Berufungsgerichte in Parallelprozessen gelangt sind, schließen für sich allein eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nicht unter dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung aus, da die genannte Vorschrift nur eingreift, wenn Fehler in einer Berufungsentscheidung die Rechtsprechung im Ganzen berühren (vgl. zur Revisionszulassung BGH, Beschluss vom 16.9.2003 - XI ZR 238/02 - NJW 2004, 1167; BGHZ 152, 182, 186 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 28.08.2019 - 18 U 2526/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,59218
OLG München, 28.08.2019 - 18 U 2526/19 (https://dejure.org/2019,59218)
OLG München, Entscheidung vom 28.08.2019 - 18 U 2526/19 (https://dejure.org/2019,59218)
OLG München, Entscheidung vom 28. August 2019 - 18 U 2526/19 (https://dejure.org/2019,59218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,59218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 280 Abs. 1 S. 1, § 311 Abs. 2, Abs. 3, § 826
    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Kauf eines Gebrauchtwagens mit dem Motor des Typs EA 189 erheblich nach Herausgabe der Adhoc-Mitteilung

  • rewis.io

    Berufung, Vertragsschluss, Fahrzeug, Genehmigung, Kenntnis, Pkw, Kraftfahrzeug, Schaden, Medien, Zeitpunkt, Verpflichtung, Sicherung, Bedeutung, Klage, Fortbildung des Rechts, Aussicht auf Erfolg, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus OLG München, 28.08.2019 - 18 U 2526/19
    In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Hinweisbeschluss vom 5.3.2019 - 13 U 142/18 -, BeckRS 2019, 3395) wertet der Senat das Inverkehrbringen eines mit einer solchen nicht offengelegten Abschalteinrichtung ausgestatteten Motors als konkludente Täuschung des Endkunden, der das Fahrzeug, in das der Motor eingebaut worden ist, erwirbt.
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus OLG München, 28.08.2019 - 18 U 2526/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht der Schaden im Falle einer durch arglistige Täuschung verübten sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) regelmäßig in der eingegangenen Verpflichtung, die der Getäuschte bei Kenntnis der Umstände nicht eingegangen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2004 - VI ZR 306/03 -, BGHZ 161, 361).
  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus OLG München, 28.08.2019 - 18 U 2526/19
    II) Die Darlegungs- und Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und eingegangener Verpflichtung trifft den Geschädigten; auf den Nachweis der konkreten Kausalität der Täuschung für den Willensentschluss des Getäuschten kann nicht verzichtet werden (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl., § 826 Rn. 18; BGH, Urteil vom 4.6.2013 - VI ZR 288/12 -, NJW-RR 2013, 1448).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG München, 28.08.2019 - 18 U 2526/19
    Dabei kann es genügen, dass der Getäuschte Umstände darlegt, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.5.1995 - V ZR 34/94 -, NJW 1995, 2361).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht